Impressum & AGB
Beinlich Natur- und Wohnkonzept
Inhaber: Andre Beinlich
Zuständige Handwerkskammer:
Handwerkskammer Lübeck
Handwerksnummer: 2121166308
Zuständige Berufsgenossenschaft:
BG Bau / Region Nord
USt-IdNr: DE323285788 gemäß Paragraph 27a Umsatzsteuergesetz
EN 15567 1-2 (Seilgarten)
Anfang März 2008 ist die neue EN Norm 15567 veröffentlicht worden, welche die Mindestanforderungen für Seilgartenanlagen und deren Betrieb festlegt.
Bei dieser europäischen Hochseilgartennorm geht es sowohl um Anforderungen an verwendete Baumaterialien und persönlichen Schutzausrüstungen, als auch um verwaltungsspezifische Regelungen.
EN-15567-I behandelt Anforderung an die Konstruktion und an Prüfverfahren.
EN-15557-II beschreibt Anforderungen an den Betrieb.
inzelheiten über Eigentümer, Verwaltung, Zulassung,
Zertifikat einer Betriebshaftpflichtversicherung,...
Sämtliche Inspektionen (vor Inbetriebnahme, visuelle, operative und regelmäßig wiederkehrende) müssen dokumentiert sein und dürfen nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.
In den Unterlagen muss die Häufigkeit und das Verfahren für die Inspektion und Wartung der Geräte festgelegt sein.
Dem Betreiber obliegt die Informationspflicht (Beschränkungen, Beschreibung der Aktivität, usw.) gegenüber Benutzern und Besuchern und er muss die Eignung der Mitarbeiter gewährleisten. Selbst der Ablauf der Einweisung auf dem Übungsparcour ist festgelegt.
Eine Evakuierung muss aus jedem Teil der Anlage möglich sein.
Bei Selbstsicherungsanlagen muss garantiert sein, dass die Besucher jederzeit beobachtet werden und Kontakt zu Betreuern aufnehmen können. Die ersten 5 Stationen sind zu beaufsichtigen.
Die genannten Punkte sind nur ein kleiner Auszug der Norm 15567-1 bzw -2. Wenn Sie Interesse haben, Ihren Seilgarten normgerecht zu gestalten, beraten wir Sie gerne.Es sind diverse Unterlagen vorgeschrieben, welche zur Einsicht bereitgehalten werden müssen:
Notfallplan,
Prüfberichte,
Unfallberichtsblätter,
Managementplan,
tägl. Betriebsdatenblätter,
E
AGB
EN 15567 1-2 (Seilgarten)
Anfang März 2008 ist die neue EN Norm 15567 veröffentlicht worden, welche die Mindestanforderungen für Seilgartenanlagen und deren Betrieb festlegt.
Bei dieser europäischen Hochseilgartennorm geht es sowohl um Anforderungen an verwendete Baumaterialien und persönlichen Schutzausrüstungen, als auch um verwaltungsspezifische Regelungen.
EN-15567-I behandelt Anforderung an die Konstruktion und an Prüfverfahren.
EN-15557-II beschreibt Anforderungen an den Betrieb.
inzelheiten über Eigentümer, Verwaltung, Zulassung,
Zertifikat einer Betriebshaftpflichtversicherung,...
Sämtliche Inspektionen (vor Inbetriebnahme, visuelle, operative und regelmäßig wiederkehrende) müssen dokumentiert sein und dürfen nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.
In den Unterlagen muss die Häufigkeit und das Verfahren für die Inspektion und Wartung der Geräte festgelegt sein.
Dem Betreiber obliegt die Informationspflicht (Beschränkungen, Beschreibung der Aktivität, usw.) gegenüber Benutzern und Besuchern und er muss die Eignung der Mitarbeiter gewährleisten. Selbst der Ablauf der Einweisung auf dem Übungsparcour ist festgelegt.
Eine Evakuierung muss aus jedem Teil der Anlage möglich sein.
Bei Selbstsicherungsanlagen muss garantiert sein, dass die Besucher jederzeit beobachtet werden und Kontakt zu Betreuern aufnehmen können. Die ersten 5 Stationen sind zu beaufsichtigen.
Die genannten Punkte sind nur ein kleiner Auszug der Norm 15567-1 bzw -2. Wenn Sie Interesse haben, Ihren Seilgarten normgerecht zu gestalten, beraten wir Sie gerne.Es sind diverse Unterlagen vorgeschrieben, welche zur Einsicht bereitgehalten werden müssen:
Notfallplan,
Prüfberichte,
Unfallberichtsblätter,
Managementplan,
tägl. Betriebsdatenblätter,
E
AGB
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept, vertreten durch den Inhaber, und ihren Auftraggebern (im Folgenden "Kunde" genannt) abgeschlossen werden. Sie betreffen insbesondere die Bereiche Innenausbau, Außenanlagen und Kletterparkinstandhaltung.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
2. Vertragsschluss
2.1. Angebote der Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens der Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept zustande.
2.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt. Ergänzende oder zusätzliche Arbeiten bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
3.2. Sollte sich während der Ausführung der Arbeiten herausstellen, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, informiert die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept den Kunden unverzüglich und erstellt ein zusätzliches Angebot. Diese Arbeiten werden erst nach schriftlicher Zustimmung des Kunden ausgeführt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht anders vereinbart, und sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird eine Anzahlung in Höhe von 40 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig. Die Arbeiten beginnen erst nach Eingang der Anzahlung.
4.3. Zwischenrechnungen werden gemäß des Baufortschritts gestellt und sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
4.4. Die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept ist berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen oder zu pausieren, solange eine gestellte Zwischenrechnung nicht beglichen wurde. Nach Zahlungseingang wird die Arbeit wieder aufgenommen. Eine daraus resultierende Verzögerung berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen oder zur Kürzung des Werklohns.
4.5. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten fällig.
4.6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. gemäß § 353 HGB zu verlangen. Weitere Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Verzugsschäden, bleiben unberührt.
5. Abnahme der Arbeiten
5.1. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch den Kunden und die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept. Der Kunde verpflichtet sich, an der Abnahme innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung mitzuwirken.
5.2. Erfolgt keine Abnahme innerhalb dieser Frist und gibt der Kunde keine Beanstandungen an, gelten die Arbeiten als abgenommen.
5.3. Verweigert der Kunde die Abnahme ohne hinreichenden Grund, gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen.
6. Mängelansprüche und Gewährleistung
6.1. Für Mängel an den erbrachten Leistungen haftet die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Gesetzliche Gewährleistung: Für Neubauten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB).
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige, gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.
6.4. Bei berechtigten Mängeln hat die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept das Recht, nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
7. Terminvereinbarungen und Bauzeit
7.1. Die von der Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept angegebenen Termine und Fristen sind verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt wurden.
7.2. Verschiebt sich die Ausführung der Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende Anzahlung, fehlende Mitwirkung), ist die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept berechtigt, den Terminplan anzupassen und daraus resultierende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
7.3. Witterungsbedingte Verzögerungen: Arbeiten, die witterungsbedingt nicht ausgeführt oder fortgesetzt werden können, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Bauzeit. Die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept ist in solchen Fällen berechtigt, die Arbeiten zu pausieren, bis die Witterungsbedingungen eine Fortsetzung erlauben. Die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept wird den Kunden unverzüglich über solche Verzögerungen informieren. Eine daraus resultierende Verlängerung der Bauzeit berechtigt den Kunden nicht zur Minderung des vereinbarten Werklohns oder zum Rücktritt vom Vertrag.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
8.1. Tritt der Kunde nach Vertragsschluss ohne rechtlichen Grund vom Vertrag zurück oder kündigt den Vertrag, so ist die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 40 % der Auftragssumme zu verlangen, sofern der Rücktritt oder die Kündigung vor Beginn der Arbeiten erfolgt.
8.2. Kündigt der Kunde den Vertrag nach Beginn der Arbeiten, so hat die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept Anspruch auf die vollständige Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Für die nicht erbrachten Leistungen wird eine Entschädigung in Höhe von 20 % der noch offenen Summe als Schadensersatz vereinbart, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass die ersparten Aufwendungen einen höheren Betrag ausmachen.
8.3. Terminverschiebungen seitens des Kunden müssen mindestens 10 Werktage im Voraus schriftlich angezeigt werden. Andernfalls ist die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept berechtigt, ein Ausfallhonorar von 10 % der Auftragssumme zu verlangen.
9. Haftung
9.1. Die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
9.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Schäden aus Betriebsunterbrechung, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Werklohns bleibt das erstellte Werk Eigentum der Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept.
10.2. Veräußert der Kunde das Werk oder Teile davon vor vollständiger Bezahlung weiter, so tritt er bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen an die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept ab.
11. Datenschutz
11.1. Die Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
11.2. Die Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Firma Beinlich Natur und Wohnkonzept, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Datenschutzerklärung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
- Beinlich Natur und Wohnkonzept
- Inhaber: Andre Beinlich
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- Widerruf Ihrer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
- Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
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